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Oldtimer-Versicherung: wir verraten zusammen mit dem ADAC, worauf jeder achten sollte

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Ein schicker Oldtimer muss kein Vermögen kosten. Auch der erforderliche Versicherungsschutz ist oft gar nicht teuer. Denn klassische Fahrzeuge werden weniger und vorsichtiger gefahren. Genau das mögen die Versicherungen. Hier ein paar Tipps, worauf man bei der Versicherung eines Oldtimers achten sollte.

Zusammen mit den Experten der ADAC Autoversicherung AG erläutern wir (Göttingen Mobil, A. Stahn) hier, worauf es beim Versichern von Oldtimern ankommt und welche Besonderheiten gelten.

Foto: ADAC Südbayern

1. So ist ein Oldtimer definiert

Der Gesetzgeber definiert Oldtimer wie folgt:
– mindestens 30 Jahre alt
– gut erhalten
– müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
Ist das erfüllt, kann der Wagen mit einem H-Kennzeichen (“historisches Fahrzeug”) offiziell als Oldtimer zugelassen werden. 
 
Für eine Oldtimerversicherung ist so ein Kennzeichen keine Voraussetzung.
So versichert etwa ADAC Classic-Car ab 20 Jahre alte Pkw und 5.000 Euro Marktwert als Klassiker. 
 
Zwischen 20 und 30 Jahre alte Liebhaberautos werden als Youngtimer bezeichnet.
Zugelassen werden sie mit dem üblichen Kfz-Kennzeichen oder einem Saisonkennzeichen.
 

2. Versicherungen

Auch für klassische Fahrzeuge ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. 
Wer auf der sicheren Seite stehen will, sollte auch bei Oldies auf eine hohe Versicherungssumme achten. 
Empfehlenswert sind:
– 100 Millionen Euro für Sachschäden
– bis zu 15 Millionen Euro pro verletzte Person bei Personenschäden
Der Haftpflichtschutz ist durch Teil- oder Vollkaskoversicherung zu erweitern. 
 

Teilkasko

Sie versichert den Oldtimer gegen:
– Diebstahl
– Brände
– Explosionen
– Glasschäden
– Kurzschlüsse
– Elementarschäden  (z.B. Sturm, Hagel oder Überschwemmung)
– Schäden bei Kollision mit Haarwild (Reh oder Wildschwein)
Besser: die Versicherung zahlt bei Unfällen mit Tieren aller Art.
 
Ein umfassender Teilkaskoschutz sollte das abdecken:
– Schäden, die bei einem Fahrzeugtransport entstehen
– Schutz vor Vandalismus
 
Da Klassiker oft an Wert gewinnen, dies beim Versicherungsschutz berücksichtigen. 
Bei einigen Versicherern ist dies bei Steigerungen bis 30 Prozent der Fall.
Vollkasko
Sie deckt zusätzlich zur Teilkasko selbstverschuldete Schäden am Oldtimer ab. 
Wichtig: der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. 
Dann besteht auch voller Versicherungsschutz, wenn z.B. eine rote Ampel übersehen wird und es so zum Unfall kommt. 
Wer sein Fahrzeug besonders gut absichern möchte, sollte über eine Allgefah­ren­deckung nachdenken.
Die deckt auch weitere Risiken ab: z.B. Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden.
 

3. Beruhigt auf Fahrt gehen

Trotz vieler Ähnlichkeiten zur normalen Kfz-Versicherung gibt es beim Versicherungsschutz für klassische Fahrzeuge auch Besonderheiten:
– jährliche Fahrleistung ist üblicherweise begrenzt (oft auf 9.000 km) 
– Versicherer setzen in der Regel voraus, dass noch ein Alltagsauto vorhanden ist.
– im Schadenfall ändert sich normalerweise nichts am Tarif
– Autofahrer werden auch bei selbstverschuldeten Unfällen nicht zurückgestuft

Mehr zum Thema auch hier: www.adac.de/classiccar