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Schon seit 1987 können Personen mit einer Schwerbehinderung und einem sozialabgabenpflichtigen Arbeitsverhältnis von mehr als 15 Wochenstunden durch die „Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation“ (kurz: KfzHV) eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Pkw erhalten.

Mehr Hilfe zur Mobilität für Berufstätige mit Handicap: Kraftfahrzeughilfe wird von 9.500 deutlich auf 22.000 Euro raufgesetzt

Im Fokus sind primär alle, die aufgrund einer schwerwiegenden körperlichen Einschränkung nicht in der Lage sind, in öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen sicher ein- und auszusteigen.

Auch Elektro-Vans wie der Nissan eNV200 können für den Weg zur Arbeit und andere Strecken umgebaut werden.   Foto: Ursula Henn für MobiTEC

Durch eine gemeinsame Initiative vom Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB) zusammen mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA) wurde der maximale Förderbetrag nach der Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun von 9.500 (seit 2002) auf 22.000 Euro erhöht.
Ein wichtiger Beitrag zur „Auto-Mobilität“ von Personen mit Handicap.
Durch den neuen Förderbetrag ist die Anschaffung eines speziell ausgerüsteten Fahrzeugs erheblich leichter.

Nur für Berufstätige

„Für den Personenkreis außerhalb der Arbeitswelt, zum Beispiel Kinder oder Rentner, existiert keine gesetzliche Grundlage für eine finanzielle Fahrzeughilfe zur Teilnahme am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben“, kritisiert BbAB-Vorsitzender Achim Neunzling.
Mehr Informationen – auch zu hohen Rabatten einiger Autohersteller – hier:
Mehr Informationen zu Umbauten gibt es hier:

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