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Ratgeber: was beim Mietvertrag für die Garage oder den Stellplatz zu beachten ist

Ratgeber Garage mieten / Stellplatz mieten. Worauf achten?

Wer einen eigenen Parkplatz für sein Auto hat, erspart sich die oft nervige Parkplatzsuche, vor allem in den Innenstädten eine zeitraubende und nervige Sache. In einer Garage steht der Wagen zudem trocken und geschützt. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden.  Worauf sollte man bei der Miete einer Garage achten? 

Aus der Miete einer Garage oder eines Stellplatzes ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter.
Michaela Rassat, Juristin bei der  ERGO Rechtsschutz informiert über die wichtigsten Regelungen in diesem Zusammenhang.

Ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten extrem begehrt. Mieter haben dann in der Regel einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz.
Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle.
Der Vorteil eines einheitlichen Vertrags:
Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen, sondern nur den gesamten Mietvertrag.

Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt.
„Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erläutert Michaela Rassat.
Die Miete für den Stellplatz alleine darf er dann ebenfalls nicht erhöhen.
Aber es gibt Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgehalten oder möchte der Vermieter aus den Stellplätzen neuen Wohnraum machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich.
Wird dann der Mietvertrag über Stellplatz oder Garage separat gekündigt, kann der Mieter jedoch eine angemessene Herabsetzung der Miete verlangen.

Separater Mietvertrag für den Parkplatz

In vielen Fällen schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab.
Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. Anders als bei einem einheitlichen Vertrag für Wohnung und Stellplatz können hier sowohl Mieter als auch Vermieter den Parkplatz einfach und unkompliziert ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen.
„Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, so die Juristin von ERGO.
Ein besonderer Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag existiert bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht.
Auch ist die Kündigungsfrist des Vermieters nicht von der Mietdauer abhängig.

Das gilt bei Untervermietung

Doch was können Mieter tun, wenn der Parkplatz im Mietvertrag steht, sie ihn aber gar nicht benötigen?
„Wer seinen Stellplatz nicht kündigen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen unterzuvermieten“, erklärt Rassat.
„Dafür ist allerdings laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst die Zustimmung des Vermieters notwendig.“
Lehnt dieser ab, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt.
Auch bei dieser Kündigung ist dann die gesetzliche Frist zu beachten.

Das Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Vermieter sich an der Person des Untermieters gestört hat – wenn dieser also zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist.
Sind Wohnung und Garage mit einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gibt es kein Sonderkündigungsrecht – denn die Garage kann nicht separat gekündigt werden.
Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO Juristin.
Übrigens: Wer einen einheitlichen Vertrag hat und seine Wohnung kündigt, sollte nicht vergessen, auch den Garagenuntermietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten droht eine Räumungsklage des Vermieters gegen Mieter und Untermieter.

Sonderfall: zwei Verträge, gleicher Vermieter

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, diese aber mit demselben Vermieter abgeschlossen hat.
„Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, erklärt Rassat.
Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen.
Gelten beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder befindet sich der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen.
Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

In Zusammenarbeit. Autoblog.  Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Der Beitrag ist auf Basis einer Presserklärung verfasst worden.

Tipps für Autofahrer. Mobilitätsblog. Ratgeber und Infos für Automobilisten (schönes Wort, oder?=.

Nachtrag 2023: Tipp für ein schönes Buch, falls Sie aktuell etwas suchen, was Sie einem Autofan oder gar Opel-Fan schenken können. Viele Fotos, viele neue Infos zu entdecken, …schönes Buch. (Hier zum Opel Buch Beitrag hier im Blog).  Einen schönen Youngtimer von Opel in der Garage wäre natürlich auch was Schönes 😉

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Durchdacht gemacht ;) .... seit Jahren bei mir mit einem Vorgänger-Modell im Einsatz. Daher hier als kleiner Werbeblock und persönliche Empfehlung des Admins dieser Seite eingefügt.

Und etwas Werbung muss sein, um wenigstens ein wenig die Serverkosten usw. reinzubekommen. Da hab ich mich doch etwas verschätzt. Aber ich belasse es bei Empfehlungen für Dinge, die ich entweder selber in der Hand hatte / bzw nutze (so der oben empfohlene starke Autostaubsauger, der auch bei uns seit Jahren auch zuhause und auf der Treppe zum Einsatz kommt), oder die mir hilfreich für die Leser dieser Seite erscheinen.

Etwas Werbung, die aber eher meine persönlichen Empfehlungen sind. Bei Zahnbürsten empfehle ich die guten Schallzahnbürsten. Für die Reise (Bahn, Auto, Fahrrad) nutze ich schon seit Jahren eine kompakt und robuste Schallzahnbürste von Panasonic, zuhause eine von Sonicare. Erst mal ein allgemeiner link: Zahnbürsten und Mundpflegeprodukte im Überblick bei Amazon.

Hier aber direkt meine (Uli, der Admin dieser Seite) persönliche Empfehlung (ich nutze seit etwa 10 Jahren (!) eines der Vorgängermodelle dieser Panasonic - als Reisezahnbürste - , welche sich durch Langlebigkeit, gute Putzergebnisse und Reisetauglichkeit auszeichnet): hier mal schauen (Amazon).

Zuhause finde ich die Sonicare Zahnbürsten gut, weil ich den Eindruck habe, dass die noch ein bisschen etwas stärker putzen. Aber das ist individuell wohl eher nur so ein Gefühl. Was sich allerdings deutlich zeigt: Zahnfleisch gesund und eigentlich kein Zahnstein mehr! Zahnreinigung beim Zahnarzt ist schon oft ausgefallen, weil die Zahnpflege so gut geworden ist - sehr angenehm.) Der Link zu meiner Empfehlung: dieses Modell entspricht in etwa der, die ich vor ein paar Jahren selbst gekauft hatte (ist wieder ein Link zu Amazon; dort gibts viele weitere Infos)

Damit aber erst mal genug der Werbung. Für das Auto kann ich Euch den oben empfohlenen starken und lanbglebigen Autostaubsauger von Dyson echt empfehlen. Da macht es echt Sinn, das Original zu kaufen. Wenn Ihr Euch alleine das Material anschaut, werdet Ihr das verstehen! Es sind wirklich ganz viele Details, die diesen Autostaubsauger so viel besser als all die Nachahmerprodukte machen, finde ich.
(Alle Empfehlungen von Uli, Admin dieser Seite.) Autoblog.
Tags: Garage

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